Artikel 13 - Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung (AuWeBFG k.a.Abk.)

Artikel 13 Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 13 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. April 2024 SGB XI § 58, § 60, § 61

Das Elfte Buch Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das zuletzt durch Artikel 2a des Gesetzes vom 19. Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 155) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 58 Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort „Kurzarbeitergeld" die Wörter „oder Qualifizierungsgeld" eingefügt.

2.
In § 60 Absatz 7 Satz 1 wird nach dem Wort „Arbeitslosengeld," das Wort „Qualifizierungsgeld," eingefügt.

3.
In § 61 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 Satz 3 werden jeweils nach dem Wort „Kurzarbeitergeld" die Wörter „oder Qualifizierungsgeld" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 13 Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 13 AuWeBFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AuWeBFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 17 AuWeBFG Inkrafttreten
... 2 bis 4 am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Die Artikel 2, 4, 7 und 10 bis 16 treten am 1. April 2024 in Kraft. (3) Artikel 8 tritt am 1. Juli 2024 in ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Artikel 7 EWPBGuaÄndG Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch
... - (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014, 1015), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 17. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 191 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der Bezeichnung des ...


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