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Zitierungen von § 53 FZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 53 FZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 54 FZV Rote Versicherungskennzeichen
... zu beginnen hat. (3) Ein rotes Versicherungskennzeichen ist nach § 53 in Verbindung mit Anlage 17 auszugestalten und anzubringen. Ein Kennzeichen nach Satz 1 ... darf von der das Fahrzeug führenden Person im Übrigen nur nach Maßgabe des § 53 Absatz 7 in Betrieb gesetzt werden. (5) Der Versicherer hat dem Kraftfahrt-Bundesamt die ...
§ 56 FZV Versicherungsplakette
...  (2) Die Vorschriften über das Versicherungskennzeichen nach den §§ 52 und 53 sind mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass 1. es abweichend von § 52 ... 3. Form, Größe und Ausgestaltung der Versicherungsplakette abweichend von § 53 Absatz 1 Satz 6 dem Muster und den Angaben in Anlage 18 entsprechen müssen. (3) Eine ... Eine rote Versicherungsplakette ist nach den Absätzen 2 und 3 in Verbindung mit § 53 und Anlage 18 auszugestalten und anzubringen. Eine rote Versicherungsplakette muss nicht ...
§ 77 FZV Ordnungswidrigkeiten
... 42 Absatz 3 Satz 4 oder Absatz 4 Satz 3, § 43 Absatz 2 Satz 5, § 45 Absatz 2 Satz 5, § 53 Absatz 7 , § 54 Absatz 4 oder § 56 Absatz 4 ein Fahrzeug in Betrieb setzt, 2. entgegen ...
Anlage 17 FZV (zu § 53 Absatz 1 Satz 6) Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder, motorisierte Krankenfahrstühle und leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge
 
Zitat in folgenden Normen

Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 28.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 236
Anlage BKatV (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat) (vom 07.09.2023)
... Versicherungskennzeichens oder der vorgeschriebenen Versicherungsplakette § 53 Absatz 7 § 56 Absatz 4 § 77 Nummer 1 10 € ...

FZV-Ausnahmeverordnung (FZVAusnV)
V. v. 20.08.2020 BGBl. I S. 1968; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 18
§ 1 FZVAusnV Versicherungskennzeichen (vom 01.09.2023)
... nach § 52 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung dürfen sich abweichend von § 53 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Verbindung mit Anlage 17 zu § 53 Absatz 1 Satz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung aus ... sich abweichend von § 53 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in Verbindung mit Anlage 17 zu § 53 Absatz 1 Satz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung aus einer Kennzeichenfolie und der dazugehörigen Trägerplatte zusammensetzen, wenn die ... Trägerplatte den Anforderungen gemäß Nummer 4 Satz 7 der Anlage 17 zu § 53 Absatz 1 Satz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung entspricht. Dies ist durch das Gutachten eines für Bauteilprüfung geeigneten ... nicht erschwert wird. (7) Im Übrigen bleiben die Regelungsinhalte der Anlage 17 zu § 53 Absatz 1 Satz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
Artikel 5 FZVNEV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
...  Versicherungskennzeichens oder der vorgeschriebenen Versicherungsplakette § 53 Absatz 7 § 56 Absatz 4 § 77 Nummer 1 10 €  ...
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