Artikel 8a - Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (FZVNEV k.a.Abk.)

Artikel 8a Änderung der Sechsten Ausnahmeverordnung zur StVZO


Artikel 8a ändert mWv. 1. September 2023 6. StVZOAusnV § 2

In § 2 der Sechsten Ausnahmeverordnung zur StVZO in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9232-1-6, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 25. April 2006 (BGBl. I S. 988) geändert worden ist, werden die Wörter „§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a und Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" durch die Wörter „§ 3 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung" ersetzt.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed