Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (AufenthVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 27.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 201; Geltung ab 29.07.2023
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Eingangsformel



Auf Grund des § 99 Absatz 3a des Aufenthaltsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), das zuletzt durch Artikel 169 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) neu gefasst worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176), verordnet das Bundesministerium des Innern und für Heimat im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt:



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