interne Verweise§ 21 ÖLG-DV Übergangsvorschrift ... nach dieser Verordnung erfüllt sind, so gilt die vorläufige Zulassung als Zulassung nach § 17 . (3) Der Nachweis der Teilnahme an einem Lehrgang oder einer anderweitigen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMEL
V. v. 09.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 169
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