Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.07.2016 aufgehoben

Artikel 9 bis 21 - Statistikanpassungsverordnung (StatAV)

V. v. 26.03.1991 BGBl. I S. 846; aufgehoben durch Artikel 52 G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Geltung ab 01.01.1991; FNA: 29-22-3 Statistik
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Artikel 9 bis 21 (weggefallen)


Artikel 9 bis 21 wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von Artikel 9 bis 21 StatAV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 bis 21 StatAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StatAV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 22 StatAV Außerkrafttreten
... 5 § 2, Artikel 6 §§ 2 und 3, Artikel 8 §§ 2 bis 4 sowie die Artikel 9 bis 21 außer ...


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