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Zitierungen von Artikel 26 Fahrgastrechteverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 26 Verordnung (EU) 2021/782 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Verordnung (EU) 2021/782 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 Verordnung (EU) 2021/782 Vorschuss
... Wird ein Fahrgast getötet oder verletzt, so zahlt das gemäß Anhang I Artikel 26 Absatz 5 haftende Eisenbahnunternehmen unverzüglich, spätestens jedoch 15 Tage nach der ...
ANHANG IV Verordnung (EU) 2021/782 ENTSPRECHUNGSTABELLE
... 25 Absätze 1, 2 und 3 - Artikel 26 Artikel 26 Artikel ...
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