Nach
Artikel 3 Absatz 2 des KiTa-Qualitätsgesetzes vom
20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2791) wird hiermit bekannt gemacht, dass in allen Ländern die Änderungen der Verträge nach
§ 4 Absatz 2 des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes abgeschlossen wurden. Die Änderung des
Finanzausgleichsgesetzes nach
Artikel 2 des KiTa-Qualitätsgesetzes ist damit am 2. August 2023 in Kraft getreten.