Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 2 des KiTa-Qualitätsgesetzes (KiTaQGB k.a.Abk.)

B. v. 07.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 212; Geltung ab 02.08.2023
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Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 2. August 2023 KiTaQG Artikel 3, FAG

Nach Artikel 3 Absatz 2 des KiTa-Qualitätsgesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2791) wird hiermit bekannt gemacht, dass in allen Ländern die Änderungen der Verträge nach § 4 Absatz 2 des KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetzes abgeschlossen wurden. Die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes nach Artikel 2 des KiTa-Qualitätsgesetzes ist damit am 2. August 2023 in Kraft getreten.

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Bundesministerium der Finanzen

Im Auftrag Dr. Jürgen Ehler



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