Auf Grund des
§ 7 des Europawahlgesetzes, das zuletzt durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 11) geändert worden ist, bestimmt die Bundesregierung:
Anlässlich der zehnten allgemeinen unmittelbaren Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am
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- 9. Juni 2024
statt.