Nach
Artikel 9 Satz 3 des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens vom
7. November 2022 (BGBl. I S. 1982) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Vorschriften dieses Gesetzes, die nicht bereits auf Grund des
Artikels 9 Satz 1 des Gesetzes in Kraft getreten sind, nach seinem
Artikel 9 Satz 2 mit dem Inkrafttreten des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen nach dessen Artikel 28 für die Europäische Union mit Ausnahme des Königreiches Dänemark am 1. September 2023 in Kraft treten.