Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens (VÜbEinkDGB k.a.Abk.)

B. v. 15.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 216; Geltung ab 19.08.2023
|

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 19. August 2023 VÜbEinkDG Artikel 9, AVAG ZPO RPflG GKG RVG

Nach Artikel 9 Satz 3 des Gesetzes zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung, des Bürgerlichen Gesetzbuchs, des Wohnungseigentumsgesetzes und des Gesetzes zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 7. November 2022 (BGBl. I S. 1982) wird hiermit bekannt gemacht, dass die Vorschriften dieses Gesetzes, die nicht bereits auf Grund des Artikels 9 Satz 1 des Gesetzes in Kraft getreten sind, nach seinem Artikel 9 Satz 2 mit dem Inkrafttreten des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen nach dessen Artikel 28 für die Europäische Union mit Ausnahme des Königreiches Dänemark am 1. September 2023 in Kraft treten.


Schlussformel



Bundesministerium der Justiz

Im Auftrag Ruth Schröder

Anzeige