Anwärter, deren Zulassung zum Vorbereitungsdienst das Bestehen der erweiterten Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen nach
§ 10 Nummer 3 des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes vorausgesetzt hat, erhalten einen Anwärtererhöhungsbetrag in Höhe von 10 Prozent des Anwärtergrundbetrages.
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G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 1 BesStMG Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes ... der Zwischenprüfung oder der Laufbahnprüfung". l) Die Angabe zu § 62 wird wie folgt gefasst: „§ 62 Anwärtererhöhungsbetrag". ... l) Die Angabe zu § 62 wird wie folgt gefasst: „ § 62 Anwärtererhöhungsbetrag". m) Die Angabe zu § 70a wird wie folgt ... ersetzt. 36. In § 61 wird das Wort „der" gestrichen. 37. § 62 wird wie folgt gefasst: „§ 62 Anwärtererhöhungsbetrag ... „der" gestrichen. 37. § 62 wird wie folgt gefasst: „ § 62 Anwärtererhöhungsbetrag Anwärter, deren Zulassung zum ... gewährt werden. Anwärtern, denen ein Anwärtererhöhungsbetrag nach § 62 zusteht, können Anwärtersonderzuschläge unter der Voraussetzung, dass das ...
G. v. 11.06.2013 BGBl. I S. 1514