Artikel 2 - Neunte Verordnung zur Änderung der Zweihundertsechsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Emden) (9. EDWE-IFR-PVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 08.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 224; Geltung ab 30.11.2023
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Artikel 2



Diese Verordnung tritt am 30. November 2023 in Kraft.



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