Synopse aller Änderungen der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung am 27.02.2024

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 27. Februar 2024 durch Artikel 8 des RüfüVG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der FachKrEFV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 27.02.2024 geltenden Fassung
n.F. (neue Fassung)
in der am 27.02.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 8 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
(Textabschnitt unverändert)

Artikel 7 Änderung der AZRG-Durchführungsverordnung


In der Anlage der AZRG-Durchführungsverordnung vom 17. Mai 1995 (BGBl. I S. 695), die zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 16. August 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 217) geändert worden ist, wird Abschnitt I Allgemeiner Datenbestand wie folgt geändert:

(siehe BGBl. 2023 I Nr. 233, S. 9 - 17)






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