Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Differenzbetragsanpassungsverordnung (DBAVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 22.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 259; Geltung ab 01.10.2023

Eingangsformel



Auf Grund des § 39 Absatz 2 in Verbindung mit Absatz 3 des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2560, 2894) sowie des § 48 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit Absatz 2 des Strompreisbremsegesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2512), von denen § 39 Absatz 2 Satz 2 des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes durch Artikel 1 Nummer 24 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) und § 48 Absatz 1 Nummer 2 des Strompreisbremsegesetzes durch Artikel 2 Nummer 28 Buchstabe b des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden sind, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundestages:



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