Zitierungen von § 44 VDuG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 44 VDuG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VDuG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 45 VDuG Veranlassung der Bekanntmachung durch das Gericht
... Fassungen der im Verbandsklageregister öffentlich bekannt zu machenden Angaben ( § 44 Nummer 1 bis 6 und 9 bis 18 ), insbesondere der Terminsbestimmungen, Hinweise, Zwischenentscheidungen und ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Verbandsklageregisterverordnung (VKRegV)
V. v. 24.10.2018 BGBl. I S. 1804, 1845; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 2 VKRegV Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen des Gerichts (vom 13.10.2023)
...  1. zu Verbandsklagen nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz die Angaben nach § 44 des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes , 2. zu einstweiligen Verfügungen die Angaben nach § 6a Absatz 1 und 3 des ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Artikel 2 VRUG Änderung der Musterfeststellungsklagenregister-Verordnung
...  1. zu Verbandsklagen nach dem Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz die Angaben nach § 44 des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes , 2. zu einstweiligen Verfügungen die Angaben nach § 6a Absatz 1 und 3 des ... eine E-Mail-Adresse angegeben haben, wenn im Register zu dieser Verbandsklage Angaben nach § 44 Nummer 7 bis 14 des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes bekanntgemacht werden. Die Benachrichtigung nach Satz 1 ist unverzüglich an die angegebene ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed