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Zitierungen von § 10 FAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 FAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 FAG Bundesergänzungszuweisungen (vom 01.01.2025)
... im Sinne von Satz 1 ist ein Land, dessen Summe aus Finanzkraftmesszahl und Zuschlag nach § 10 Fehlbeträge an 99,75 Prozent der Ausgleichsmesszahl des Ausgleichsjahres aufweist. ...
§ 13 FAG Verteilung der Umsatzsteuer und Vollzug des Finanzkraftausgleichs während des Ausgleichsjahres (vom 01.01.2020)
... zu und Abschläge von der Finanzkraft werden nach den §§ 2 sowie 4 bis 10 ermittelt; jedoch werden zugrunde gelegt 1. die Einnahmen der Länder nach § 7 ...
§ 14 FAG Zahlungsverkehr zum Vollzug der Umsatzsteuerverteilung und des Finanzkraftausgleichs (vom 03.08.2024)
... vorläufig erhobenen Abschläge und der vorläufig gewährten Zuschläge nach § 10 zu verrechnen sind. Soweit der Anspruch eines Landes aus diesen Verrechnungen durch den ...
Zitat in folgenden Normen
Strukturkomponente-für-Länder-Gesetz (StruKomLäG)
Artikel 1 G. v. 20.10.2025 BGBl. 2025 I Nr. 247
§ 2 StruKomLäG Verteilung der zulässigen strukturellen Kreditaufnahme für die Ländergesamtheit auf die einzelnen Länder gemäß Artikel 109 Absatz 3 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes
... Nr. 57) geändert worden ist, unter Hinzurechnung von Zu- und Abschlägen gemäß § 10 des Finanzausgleichsgesetzes und zu einem Drittel nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen gemäß § 9 Absatz ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften
G. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 17.12.2018 BGBl. I S. 2522
Artikel 2 FANeuReG Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (vom 21.12.2018)
... Wörter „vom Hundert" durch das Wort „Prozent" ersetzt. 9. § 10 wird wie folgt gefasst: „§ 10 Bemessung der Zu- und Abschläge ... „Prozent" ersetzt. 9. § 10 wird wie folgt gefasst: „ § 10 Bemessung der Zu- und Abschläge (1) Die Höhe des Zuschlags, der einem Land ... 2 und die endgültige Höhe der Ausgleichszuweisungen und der Ausgleichsbeiträge nach § 10 " gestrichen. 13. § 12a wird aufgehoben. 14. § 13 wird wie ... zu und Abschläge von der Finanzkraft" und wird die Angabe „§§ 4 bis 10 " durch die Wörter „§§ 2 sowie 4 bis 10" ersetzt. 15. ... Angabe „§§ 4 bis 10" durch die Wörter „§§ 2 sowie 4 bis 10 " ersetzt. 15. § 14 wird wie folgt geändert: a) In der ... vorläufig erhobenen Abschläge und der vorläufig gewährten Zuschläge nach § 10 zu verrechnen sind." bb) Satz 4 wird wie folgt gefasst: „Die ...
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