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Artikel 5 - Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze (GWBuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 5 Änderung des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes


Artikel 5 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 7. November 2023 AltZertG § 2a, § 7




 

Zitierungen von Artikel 5 Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und anderer Gesetze

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 5 GWBuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GWBuaÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Auslandszuschlagsverordnung (AuslZuschlV)
Artikel 1 V. v. 17.06.2025 BGBl. 2025 I Nr. 145
§ 11 AuslZuschlV Verwendung zum Aufbau einer eigenständigen Altersvorsorge der Ehegattin oder des Ehegatten
... vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310, 1322), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 25. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 294 ) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung zertifiziert worden ist oder  ...