Zitierungen von § 23 WeinFöGewV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 WeinFöGewV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WeinFöGewV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dreizehnte Verordnung zur Änderung weinrechtlicher Bestimmungen
V. v. 24.08.2026 BGBl. 2026 I Nr. 243
Artikel 3 13. WeinRÄndV Änderung der Weinförderverordnung
... Vor-Ort-Kontrollen bei der Maßnahme nach § 1 Absatz 2 Nummer 1, 3 und 9 § 23 Kontrollen zur Einhaltung der Zweckbindung § 24 Berichte über ... Angabe „§ 1 Absatz 2 Nummer 2 und 8" ersetzt. 14. Die §§ 21 bis 25 werden durch die folgenden §§ 21 bis 25 ersetzt: „§ 21 ... ersetzt. 14. Die §§ 21 bis 25 werden durch die folgenden §§ 21 bis 25 ersetzt: „§ 21 Vor-Ort-Kontrollen (1) Durch ... sowie dem darauffolgenden Jahr stichprobenartig Vor-Ort-Kontrollen durchzuführen. § 23 Kontrollen zur Einhaltung der Zweckbindung (1) Die zuständigen Stellen ...

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Förderungen für Maßnahmen im Sektor Wein
V. v. 18.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 317
Artikel 1 1. WeinSFVÄndV
...  24. In § 22 Absatz 2 wird das Wort „Diese" gestrichen. 25. § 23 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Für die Förderung von Maßnahmen ...


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