Auf Grund des
Artikels 1 Absatz 1 der Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom
23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich
- 1.
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesgerichtshofs,
- 2.
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesverwaltungsgerichts,
- 3.
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesfinanzhofs,
- 4.
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundespatentgerichts,
- 5.
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für Justiz,
- 6.
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes,
- 7.
- der Generalbundesanwältin oder dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
jeweils für ihren oder seinen Geschäftsbereich die Ausübung des Rechtes zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten der Besoldungsgruppen bis einschließlich A 15 der Bundesbesoldungsordnung A (
Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes).
Für besondere Fälle behalte ich mir die Ernennung und Entlassung der unter I. genannten Beamtinnen und Beamten vor.
Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Frühere Anordnungen zum selben Gegenstand sind nicht mehr anzuwenden.