III. - Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten auf die Gerichte und Behörden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz (BMJWidZustAnO k.a.Abk.)

A. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 308
Geltung ab 01.01.2024; FNA: 2030-14-237 Beamte

III.


III. ändert mWv. 1. Januar 2024 WidZustÜbBMJAno2008

Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung zur Übertragung der Zuständigkeit für den Erlass von Widerspruchsbescheiden in beamtenrechtlichen Angelegenheiten auf die obersten Gerichte des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 9. März 2008 (BGBl. I S. 415) außer Kraft. Andere Anordnungen bleiben unberührt.



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