Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 753 Absatz 3, des § 758a Absatz 6 Satz 1 und 3 und des § 829 Absatz 4 Satz 1 und 3 der Zivilprozessordnung, von denen § 753 Absatz 3 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe b des Gesetzes vom 21. November 2016 (BGBl. I S. 2591) geändert worden ist und § 758a Absatz 6 Satz 1 und § 829 Absatz 4 Satz 1 durch Artikel 145 Nummer 4 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden sind, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und mit dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176) verordnet das Bundesministerium der Justiz:



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