Verordnung zur Aufhebung der Signatarebenennungsverordnung (SignBenennVAufhV k.a.Abk.)

V. v. 22.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 331; Geltung ab 05.12.2023
Eingangsformel
Artikel 1 Aufhebung der Signatarebenennungsverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des Artikels 3 Absatz 1 des Gesetzes zu dem Abkommen vom 15. November 1971 über die Schaffung des internationalen Systems und der Organisation für kosmische Fernmeldeverbindungen „INTERSPUTNIK" und zu dem Protokoll vom 30. November 1996 über die Einbringung von Korrekturen in dieses Abkommen vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2346), der zuletzt durch Artikel 458 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176) verordnet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr:

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Artikel 1 Aufhebung der Signatarebenennungsverordnung


Artikel 1 ändert mWv. 5. Dezember 2023 SignBenennV

Die Signatarebenennungsverordnung vom 5. Mai 2003 (BGBl. I S. 648), die zuletzt durch Artikel 49 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1858) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 4. Dezember 2023.

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Schlussformel



Der Bundesminister für Digitales und Verkehr

Volker Wissing



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