Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.04.2024 aufgehoben

Eingangsformel - Luftverkehrsteuer-Absenkungsverordnung 2024 (LuftVStAbsenkV 2024)

V. v. 24.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 333; aufgehoben durch Artikel 8 Abs. 7 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Geltung ab 01.01.2024; FNA: 611-19-1-10 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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Eingangsformel



Auf Grund des § 11 Absatz 2 des Luftverkehrsteuergesetzes, der zuletzt durch Artikel 198 Nummer 1 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 1 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176) verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:



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