Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Justizaktenaufbewahrungsverordnung (1. JAktAVÄndV)

Artikel 1 Änderung der Justizaktenaufbewahrungsverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 5. Dezember 2023 JAktAV Anlage

Die Anlage der Justizaktenaufbewahrungsverordnung vom 8. November 2021 (BGBl. I S. 4834), die durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1966) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Nummern 1114.14 und 1114.15 werden wie folgt gefasst:

Nr. Register-
zeichen
AngelegenheitAufbe-
wahrungs- und
Speicherungs-
frist
Vor der
Vernichtung
heraus-
zunehmende
Dokumente
Bemerkungen
123456
„1114.14IIIStandesamtssachen ... 30 Jahre  Akten zu Verfahren nach
dem Transsexuellengesetz
sind mindestens bis
zum 31. Dezember 2030
aufzubewahren.
1114.15 a) Sammelakten mit den Ent-
scheidungen über die Ertei-
lung der Vollstreckungsklau-
sel für vollstreckbare Urkun-
den, die von Beamten der
Jugendämter aufgenommen
worden sind ...
30 Jahre   
b) Sammelakten mit den Ent-
scheidungen über die Ertei-
lung weiterer vollstreckbarer
Ausfertigungen notarieller Ur-
kunden ...
30 Jahre"   


2.
In Nummer 1114.20 in Spalte 3 in Buchstabe b Doppelbuchstabe bb und in Nummer 1136.0 in Spalte 3 in Buchstabe c wird jeweils die Angabe „BnotO" durch die Angabe „BNotO" ersetzt.

3.
In Nummer 1153.1 wird in Spalte 3 in Buchstabe b die Angabe „Nr. 721 Buchstabe h" durch die Angabe „Nr. 1153.0 Buchstabe h" ersetzt.

4.
In Nummer 1231.1 wird in Spalte 1 die Angabe „1231.1" durch die Angabe „1232.1" ersetzt.

5.
In Nummer 2500.5 wird in Spalte 3 das Wort „Richterinnen" durch das Wort „Richterinnen-" ersetzt.

6.
In Nummer 2600.14 wird in Spalte 3 in Buchstabe a das Wort „Patentgesetztes" durch das Wort „Patentgesetzes" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 1. JAktAVÄndV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 1. JAktAVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. JAktAVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
G. v. 29.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 83
Artikel 3 VatAnfÄndG Änderung der Justizaktenaufbewahrungsverordnung
... Justizaktenaufbewahrungsverordnung vom 8. November 2021 (BGBl. I S. 4834), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 335 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: Nummer 1112.1 Spalte 3 ...


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