§ 3 - Verordnung zur vorläufigen Regelung der Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel (PflSchAnwAusnV k.a.Abk.)

V. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 360
Geltung ab 01.01.2024 bis 30.06.2024; FNA: 7823-5-9-1 Schädlingsbekämpfung und Pflanzenschutz

§ 3 Inkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 1. Juli 2024 PflSchAnwAusnV offen

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2024 außer Kraft, soweit nicht mit Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.



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