§ 8 StiftFinG Verarbeitung personenbezogener Daten ... Die nach § 7 Absatz 1 zuständigen obersten Bundesbehörden oder nachgeordneten Bundesoberbehörden sowie ... obersten Bundesbehörden oder nachgeordneten Bundesoberbehörden sowie die nach § 7 Absatz 2 zuständige Behörde dürfen personenbezogene Daten verarbeiten, soweit dies für ... von personenbezogenen Daten der in Satz 1 genannten Stellen sowie Erkundigungen durch die in § 7 Absatz 2 genannte Stelle bei den Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, ob ...