Bekanntmachung über die Anordnung der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl 2021 in Berlin (WWBekBerlin k.a.Abk.)

B. v. 19.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 385
Geltung ab 23.12.2023; FNA: 111-1/14 Wahlrecht
Bekanntmachung
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Bekanntmachung



Auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2023, Aktenzeichen 2 BvC 4/23, wird nachstehende Anordnung des Landeswahlleiters für Berlin vom 19. Dezember 2023 auf Grund des § 44 Absatz 3 Satz 3 des Bundeswahlgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1993 (BGBl. I S. 1288, 1594) bekannt gemacht:

Die teilweise Wiederholung der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag im Land Berlin findet am 11. Februar 2024 statt.

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Bundesministerium des Innern und für Heimat

Im Auftrag Behmenburg



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