Zitierungen von § 21 Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 21 SchKrFürsV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchKrFürsV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage Teil F SchKrFürsV (zu § 19 Abs. 1 und § 21 Abs. 1) Apothekenschrank für die Aufbewahrung der Ausrüstung nach den Verzeichnissen A 1, A 2 und B (vom 13.09.2007)
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

See-Unterkunftsverordnung (SeeUnterkunftsV)
V. v. 25.07.2013 BAnz AT 30.07.2013 V1; aufgehoben durch § 31 V. v. 17.10.2019 BGBl. I S. 1453
§ 31 SeeUnterkunftsV Aufheben von Rechtsvorschriften
... (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, 2. die §§ 7 bis 14 und der § 21 Absatz 1 der Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen vom 25. April ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen
V. v. 05.09.2007 BGBl. I S. 2221
Artikel 1 3. SchKrFürsVÄndV
... „Bezeichnung" durch das Wort „Anwendungsgebiet" ersetzt. 11. § 21 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 21 Apothekenschrank, Arzneikiste, Sanitätskasten und Rettungskrankentragen". b) ... Teil F wird wie folgt gefasst: „Anlage Teil F (zu § 19 Abs. 1 und § 21 Abs. 1) Apothekenschrank für die Aufbewahrung der Ausrüstung nach den Verzeichnissen A ...


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