Verordnung zu dem Abkommen vom 11. Mai 2023 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen EU-LAK-Stiftung über den Sitz der Internationalen EU-LAK-Stiftung in der Freien und Hansestadt Hamburg (LAKStiftAbkV k.a.Abk.)

V. v. 20.12.2023 BGBl. 2023 II Nr. 351, 2025 II Nr. 23
Geltung ab 16.12.2024; FNA: 180-54-4 Durchführung völkerrechtlicher und zwischenstaatlicher Vereinbarungen
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Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 2
Schlussformel
Anhang Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen EU-LAK-Stiftung über den Sitz der Internationalen EU-LAK-Stiftung

Eingangsformel



Auf Grund des § 5 des Gaststaatgesetzes vom 30. November 2019 (BGBl. I S. 1929) verordnet die Bundesregierung:

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Artikel 1


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das in Berlin am 11. Mai 2023 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen EU-LAK-Stiftung über den Sitz der Internationalen EU-LAK-Stiftung wird hiermit in Kraft gesetzt und die in Teil 2 Kapitel 2 und 3 des Gaststaatgesetzes vorgesehenen Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen werden in dem aus dem Abkommen ersichtlichen Umfang gewährt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

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Artikel 2


Artikel 2 hat 1 frühere Fassung und wird in 2 Vorschriften zitiert

(1) Diese Verordnung tritt an dem Tag in Kraft, an dem das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen EU-LAK-Stiftung über den Sitz der Internationalen EU-LAK-Stiftung für die Bundesrepublik Deutschland in Kraft tritt.

(2) Diese Verordnung tritt an dem Tag außer Kraft, an dem das Abkommen außer Kraft tritt.

(3) Der Tag des Inkrafttretens und der Tag des Außerkrafttretens sind im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. *)


---
*)
Anm. d. Red.: Gemäß Bekanntmachung vom 10. Januar 2025 (BGBl. 2025 II Nr. 23) sind das Abkommen und diese Verordnung am 16. Dezember 2024 in Kraft getreten.


Text in der Fassung der Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über den Sitz der Internationalen EU-LAK-Stiftung B. v. 10. Januar 2025 BGBl. 2025 II Nr. 23 m.W.v. 16. Dezember 2024

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundeskanzler

Olaf Scholz

Die Bundesministerin des Auswärtigen

Annalena Baerbock

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Anhang Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen EU-LAK-Stiftung über den Sitz der Internationalen EU-LAK-Stiftung



(siehe BGBl. 2023 II Nr. 351)



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