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Zitierungen von § 52 MinStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 52 MinStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MinStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 MinStG Betragsmäßige und fremdvergleichskonforme Anpassungen
... Folgen zu ziehen. (3) Für die Anpassungen nach den Absätzen 1 und 2 gilt § 52 Absatz 1 und 2  ...
§ 24 MinStG Bilanzierungs- und Bewertungsfehler eines vorangegangenen Geschäftsjahres; Änderungen der Bilanzierungsvorschriften und Bewertungsmethoden
... Anwendung, soweit die Korrektur des Fehlers nach Absatz 1 Nummer 1 zu einer Minderung der nach § 52 geschuldeten erfassten Steuern ...
§ 46 MinStG Zusätzlicher Steuererhöhungsbetrag bei Mindeststeuer-Gesamtverlust (vom 24.12.2025)
... anzuwenden, soweit ein fiktiver latenter Steueranspruch aufgrund eines Verlustrücktrags nach § 52 Absatz 3 zu erfassen ...
§ 50a MinStG Nachversteuerung latenter Steuerschulden (vom 24.12.2025)
... dem sie angefallen sind, nicht mehr geändert werden, sind die erfassten Steuern entsprechend § 52 nachträglich anzupassen. Absatz 3 Satz 11 gilt entsprechend. (7) Von der ...
§ 57 MinStG Zusätzlicher Steuererhöhungsbetrag (vom 24.12.2025)
... Führen § 36 Absatz 1, die §§ 50a, 52 Absatz 1, 2, 4 und 6 sowie § 71 zu einer Änderung des effektiven Steuersatzes und des ...
§ 77 MinStG Wahlrechte (vom 24.12.2025)
... Die Ausübung der in § 36 Absatz 1, § 50 Absatz 5 Satz 3, § 52 Absatz 4 , § 56 Absatz 1, § 58 Absatz 2 und § 71 Absatz 1 genannten Wahlrechte bindet jeweils ...
§ 97 MinStG Währungsumrechnungen (vom 24.12.2025)
... in § 1 Absatz 1, § 7 Absatz 10, § 15 Absatz 2 Nummer 3, § 18 Nummer 7, § 52 Absatz 4 und 6 , § 56 Absatz 1, § 80 Absatz 3, § 83 Absatz 2 Nummer 2, § 84 Absatz 1 Nummer 1 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 353
Artikel 1 MindStAnpG Änderung des Mindeststeuergesetzes
... dem sie angefallen sind, nicht mehr geändert werden, sind die erfassten Steuern entsprechend § 52 nachträglich anzupassen. Absatz 3 Satz 11 gilt entsprechend. (7) Von der ... handelt." 23. In § 57 Absatz 1 wird die Angabe „§ 50 Absatz 4, § 52 Absatz 1, 2 , 4" durch die Angabe „die §§ 50a, 52 Absatz 1, 2, 4" ersetzt.  ... 50 Absatz 4, § 52 Absatz 1, 2, 4" durch die Angabe „die §§ 50a, 52 Absatz 1, 2, 4 " ersetzt. 24. § 60 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 ... § 99 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 4 Satz 1 wird die Angabe „ § 52 " durch die Angabe „§ 54" ersetzt. b) Nach Absatz 4 wird der ...