interne Verweise§ 52 MinStG Nachträgliche Anpassungen und Änderungen der erfassten Steuern ... Steuersatzes und des Steuererhöhungsbetrags für dieses Geschäftsjahr nach § 57 Absatz 1 . Bei der Neuberechnung nach § 57 Absatz 1 wird von den angepassten erfassten ... für dieses Geschäftsjahr nach § 57 Absatz 1. Bei der Neuberechnung nach § 57 Absatz 1 wird von den angepassten erfassten Steuern, die für ein vorangegangenes Geschäftsjahr ... in dem der noch nicht entrichtete Betrag als erfasste Steuer geltend gemacht wurde, nach § 57 Absatz 1 neu berechnet, indem die noch nicht entrichteten Beträge aus den angepassten erfassten ...
§ 54 MinStG Mindeststeuersatz und Ermittlung des Steuererhöhungsbetrags ... dieses Steuerhoheitsgebiet für das Geschäftsjahr. (4) Vorbehaltlich des § 57 Absatz 3 wird der Steuererhöhungsbetrag nach Absatz 2 den in dem Steuerhoheitsgebiet belegenen ... ergibt und der Steuererhöhungsbetrag nach Absatz 2 auf eine Neuberechnung nach § 57 Absatz 1 zurückzuführen ist, wird der Steuererhöhungsbetrag den Geschäftseinheiten ... Mindeststeuer-Gewinne der Geschäftsjahre zugeordnet, für die die Neuberechnungen nach § 57 Absatz 1 vorgenommen ...
§ 71 MinStG Zulässige Ausschüttungssysteme ... effektive Steuersatz und der Steuererhöhungsbetrag für dieses Geschäftsjahr nach § 57 neu berechnet, indem diese Salden als Minderung der zuvor für dieses Jahr bestimmten ... nach Absatz 3 für fiktive Ausschüttungen einen offenen Saldo aufweist, gemäß § 57 neu berechnet, indem der Saldo des Nachversteuerungskontos als Minderung der zuvor für dieses ...
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