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Zitierungen von § 74 MinStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 74 MinStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MinStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 MinStG Hinzurechnungen und Kürzungen (vom 24.12.2025)
... vermehrt oder vermindert um Anpassungen nach den Teilen 6 und 7 (§§ 64 bis 67 und 69 bis 74 ...
§ 20 MinStG Dividendenkürzungsbetrag
... wenn sie aus Anteilen an einer Investmenteinheit stammen, für die das Wahlrecht im Sinne des § 74 ausgeübt worden ist. Bei zusammengesetzten Finanzinstrumenten gilt Absatz 1 nur ...
§ 44 MinStG Betrag der angepassten erfassten Steuern einer Geschäftseinheit (vom 24.12.2025)
... im Sinne des § 36 Absatz 5 und 5. Anpassungen nach Teil 7 (§§ 69 bis 74 ). (2) Bei der Ermittlung des Betrags nach Absatz 1 darf kein Betrag erfasster Steuern ...
§ 72 MinStG Berechnung des effektiven Steuersatzes für Investmenteinheiten
... Abweichend von § 53 und vorbehaltlich des § 73 oder des § 74 wird der effektive Steuersatz einer Investmenteinheit, die keine steuertransparente Einheit ist, ... nur Beteiligungen berücksichtigt werden, für die kein Wahlrecht nach § 73 oder § 74 in Anspruch genommen wurde. Sind in einem Steuerhoheitsgebiet mehr als eine ...
§ 77 MinStG Wahlrechte (vom 24.12.2025)
... § 40 Absatz 1, § 49 Absatz 1 Satz 2, § 50 Absatz 5 Satz 3, § 73 Absatz 1 und § 74 Absatz 1 genannten Wahlrechte bindet jeweils für fünf Geschäftsjahre, beginnend in dem ...
§ 85 MinStG Besonderheiten bei bestimmten Einheiten (vom 24.12.2025)
... gilt für Investmenteinheiten nur, wenn sie keines der Wahlrechte nach den §§ 73 und 74 in Anspruch genommen haben und deren gruppenzugehörige Gesellschafter in demselben ... Sollte eine Investmenteinheit eines der Wahlrechte nach den §§ 73 und 74 in Anspruch genommen haben, kann dessen ungeachtet im Belegenheitsstaat der Investmenteinheit ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 353
Artikel 1 MindStAnpG Änderung des Mindeststeuergesetzes
... vermehrt oder vermindert um Anpassungen nach den Teilen 6 und 7 (§§ 64 bis 67 und 69 bis 74 )." b) Nummer 15 wird gestrichen. 7. In § 26 Absatz 2 Satz 1 wird ...
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