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Zitierungen von § 50a MinStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 50a MinStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MinStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 50 MinStG Gesamtbetrag der angepassten latenten Steuern (vom 24.12.2025)
... für ein früheres Geschäftsjahr, 2. Erhöhung um eine nach § 50a nachversteuerte latente Steuerschuld, soweit sie im laufenden Geschäftsjahr beglichen wurde, ... latenten Steuerschulden, sofern jede dieser Steuerschulden voraussichtlich nicht innerhalb des in § 50a Absatz 1 genannten Zeitraums vollständig wieder aufgelöst werden, oder 2. ... oder 2. sämtlichen latenten Steuerschulden einer Nachversteuerungsgruppe nach § 50a Absatz 2 . Für das Wahlrecht nach Satz 2 Nummer 1 gilt § 77 Absatz 1, ...
§ 57 MinStG Zusätzlicher Steuererhöhungsbetrag (vom 24.12.2025)
... Führen § 36 Absatz 1, die §§ 50a , 52 Absatz 1, 2, 4 und 6 sowie § 71 zu einer Änderung des effektiven Steuersatzes und ...
§ 64 MinStG Austritt und Beitritt von Geschäftseinheiten (vom 24.12.2025)
... in den Gesamtbetrag der Anpassung der latenten Steuern einbezogen wurden, sind für Zwecke des § 50a von der veräußernden Unternehmensgruppe als ausgeglichen und von der erwerbenden ... Unternehmensgruppe als im Geschäftsjahr des Erwerbs entstanden zu behandeln; abweichend von § 50a ist in diesen Fällen der Nachversteuerungsbetrag als Minderung der erfassten Steuern des ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 353
Artikel 1 MindStAnpG Änderung des Mindeststeuergesetzes
... a) Nach der Angabe zu § 50 wird die folgende Angabe eingefügt: „ § 50a Nachversteuerung latenter Steuerschulden". b) Nach der Angabe zu § 75 wird ... c) In Absatz 2 Nummer 2 wird die Angabe „Absatz 4" durch die Angabe „ § 50a " ersetzt. d) Die Absätze 4 bis 7 werden durch die folgenden Absätze 4 ... latenten Steuerschulden, sofern jede dieser Steuerschulden voraussichtlich nicht innerhalb des in § 50a Absatz 1 genannten Zeitraums vollständig wieder aufgelöst werden, oder 2. ... oder 2. sämtlichen latenten Steuerschulden einer Nachversteuerungsgruppe nach § 50a Absatz 2 . Für das Wahlrecht nach Satz 2 Nummer 1 gilt § 77 Absatz 1, für das ... Satz 2 Nummer 2 gilt § 77 Absatz 2." 19. Nach § 50 wird der folgende § 50a eingefügt: „§ 50a Nachversteuerung latenter Steuerschulden ... 19. Nach § 50 wird der folgende § 50a eingefügt: „ § 50a Nachversteuerung latenter Steuerschulden (1) Eine latente Steuerschuld, die nach ... die Angabe „§ 50 Absatz 4, § 52 Absatz 1, 2, 4" durch die Angabe „die §§ 50a , 52 Absatz 1, 2, 4" ersetzt. 24. § 60 wird wie folgt geändert: ... in den Gesamtbetrag der Anpassung der latenten Steuern einbezogen wurden, sind für Zwecke des § 50a von der veräußernden Unternehmensgruppe als ausgeglichen und von der erwerbenden ... Unternehmensgruppe als im Geschäftsjahr des Erwerbs entstanden zu behandeln; abweichend von § 50a ist in diesen Fällen der Nachversteuerungsbetrag als Minderung der erfassten Steuern des ...
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