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Zitierungen von § 82a MinStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 82a MinStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
MinStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 81 MinStG Safe-Harbour bei anerkannter nationaler Ergänzungssteuer (vom 24.12.2025)
... der a) im Zusammenhang mit einer staatlichen Maßnahme im Sinne des § 82a Absatz 3 steht, die nach dem 30. November 2021 beschlossen oder erweitert worden ist, b) im ... Bewertung beruht, wenn diese Unterschiede auf einem Körperschaftsteuerregime im Sinne des § 82a Absatz 2 Satz 2 beruhen, das nach dem 30. November 2021 verabschiedet worden ist, bei der Berechnung ... Steuern zu berücksichtigen ist, weil in dem jeweiligen Steuerhoheitsgebiet keine mit den §§ 82a und 87 Absatz 3 vergleichbare Regelung Anwendung findet, 7. in dem jeweiligen ...
§ 82b MinStG Gruppeninterne Übertragung von Vermögenswerten (vom 24.12.2025)
... latente Steuern der übertragenden Geschäftseinheit, die nach den §§ 82 und 82a hätten berücksichtigt werden können, wäre der Übertragungsgewinn bei der ...
§ 87 MinStG Definitionen für den CbCR-Safe-Harbour und weitere Bestimmungen (vom 24.12.2025)
... latente Steueraufwand, der 1. im Zusammenhang mit einer staatlichen Maßnahme nach § 82a Absatz 3 steht, die nach dem 30. November 2021 beschlossen oder erweitert worden ist, 2. im ... auf einem nach dem 30. November 2021 verabschiedeten Körperschaftsteuerregime nach § 82a Absatz 2 Satz 2 beruhen. Dies gilt nicht, soweit diese latenten Steuern gemäß ... 2 beruhen. Dies gilt nicht, soweit diese latenten Steuern gemäß § 82a Absatz 2 zu berücksichtigen wären, wäre das Geschäftsjahr das Übergangsjahr, und ... das Geschäftsjahr das Übergangsjahr, und soweit sie den Verschonungsbetrag im Sinne des § 82a Absatz 5 nicht übersteigen. (5) Der Gewinn oder Verlust vor Steuern ist das Jahresergebnis ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 353
Artikel 1 MindStAnpG Änderung des Mindeststeuergesetzes
... c) Nach der Angabe zu § 82 wird die folgende Angabe eingefügt: „ § 82a Ausgeschlossene Steuerattribute § 82b Gruppeninterne Übertragung von ... der a) im Zusammenhang mit einer staatlichen Maßnahme im Sinne des § 82a Absatz 3 steht, die nach dem 30. November 2021 beschlossen oder erweitert worden ist, b) im ... Bewertung beruht, wenn diese Unterschiede auf einem Körperschaftsteuerregime im Sinne des § 82a Absatz 2 Satz 2 beruhen, das nach dem 30. November 2021 verabschiedet worden ist, bei der ... Steuern zu berücksichtigen ist, weil in dem jeweiligen Steuerhoheitsgebiet keine mit den §§ 82a und 87 Absatz 3 vergleichbare Regelung Anwendung findet, 7. in dem jeweiligen ... folgenden Jahren unberücksichtigt." 36. Nach § 82 werden die folgenden §§ 82a , 82b und 82c eingefügt: „§ 82a Ausgeschlossene Steuerattribute ... § 82 werden die folgenden §§ 82a, 82b und 82c eingefügt: „ § 82a Ausgeschlossene Steuerattribute (1) Aktive latente Steuern, die sich aus Positionen ... latente Steuern der übertragenden Geschäftseinheit, die nach den §§ 82 und 82a hätten berücksichtigt werden können, wäre der Übertragungsgewinn bei der ... Steueraufwand, der 1. im Zusammenhang mit einer staatlichen Maßnahme nach § 82a Absatz 3 steht, die nach dem 30. November 2021 beschlossen oder erweitert worden ist, 2. im ... auf einem nach dem 30. November 2021 verabschiedeten Körperschaftsteuerregime nach § 82a Absatz 2 Satz 2 beruhen. Dies gilt nicht, soweit diese latenten Steuern gemäß § 82a ... 2 Satz 2 beruhen. Dies gilt nicht, soweit diese latenten Steuern gemäß § 82a Absatz 2 zu berücksichtigen wären, wäre das Geschäftsjahr das Übergangsjahr, und ... das Geschäftsjahr das Übergangsjahr, und soweit sie den Verschonungsbetrag im Sinne des § 82a Absatz 5 nicht übersteigen. (5) Der Gewinn oder Verlust vor Steuern ist das Jahresergebnis ...
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