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Zitierungen von § 87b MinStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 87b MinStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MinStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 67 MinStG Joint Venture (vom 24.12.2025)
... erfolgt entsprechend den Teilen 3 bis 7, 8 Abschnitt 3 sowie den §§ 84 bis 87b und 89, als handle es sich bei den Tochtergesellschaften um Geschäftseinheiten einer ...
§ 87 MinStG Definitionen für den CbCR-Safe-Harbour und weitere Bestimmungen (vom 24.12.2025)
... nichts anderes geregelt ist, gelten für die Anwendung der §§ 84 bis 86, 87a und 87b die in den nachstehenden Absätzen definierten Begriffsbestimmungen. Sofern die ...
§ 101 MinStG Anwendungsvorschriften (vom 24.12.2025)
... oder nicht vollständige (§ 98 Absatz 1) Übermittlung rechtfertigen. (4) § 87b in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 353) ist ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 353
Artikel 1 MindStAnpG Änderung des Mindeststeuergesetzes
... und weitere Bestimmungen § 87a Anwendung der Erwerbsmethode § 87b Anpassungen bei Inkongruenzen". e) Nach der Angabe zu § 93 wird die folgende ... bis 87" durch die Angabe „Teilen 3 bis 7, 8 Abschnitt 3 sowie den §§ 84 bis 87b und 89" ersetzt. b) Absatz 5 wird wie folgt geändert: aa) In ... nichts anderes geregelt ist, gelten für die Anwendung der §§ 84 bis 86, 87a und 87b die in den nachstehenden Absätzen definierten Begriffsbestimmungen. Sofern die Anforderungen ... Gesellschafter." 41. Nach § 87 werden die folgenden §§ 87a und 87b eingefügt: „§ 87a Anwendung der Erwerbsmethode (1) ... aus der Wertminderung eines Geschäfts- oder Firmenwerts enthalten. § 87b Anpassungen bei Inkongruenzen (1) Aufwendungen und Verluste sowie ... 49. Nach § 101 Absatz 3 wird der folgende Absatz 4 eingefügt: „(4) § 87b in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 353) ist ...
 
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