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Artikel 2 - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen (MinStGEG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Abgabenordnung


Artikel 2 ändert mWv. 28. Dezember 2023 AO § 152

In § 152 Absatz 3 Nummer 4 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2730) geändert worden ist, werden die Wörter „sowie bei jährlich abzugebenden Versicherungsteuer- und Feuerschutzsteueranmeldungen" durch die Wörter „, bei jährlich abzugebenden Versicherungsteuer- und Feuerschutzsteueranmeldungen sowie bei Erklärungen nach § 95 des Mindeststeuergesetzes" ersetzt.

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