In der Anlage der
Verordnung zur Durchführung des § 157 Absatz 2 der Patentanwaltsordnung vom
15. August 2022 (BGBl. I S. 1400) wird vor der Zeile „- im Vereinigten Königreich: Patent Attorney" die Zeile „- in Singapur: Patent Agent" eingefügt.
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Dezember 2023.