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Artikel 4 - Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (EnWRAnpG 2024 k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung der Stromnetzzugangsverordnung


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. Dezember 2023 StromNZV § 2, § 3a, § 16, § 29

Die Stromnetzzugangsverordnung vom 25. Juli 2005 (BGBl. I S. 2243), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 3026) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a)
Die Angabe zu § 3a wird wie folgt gefasst:

§ 3a (weggefallen)".

b)
Die Angabe zu § 16 wird wie folgt gefasst:

§ 16 (weggefallen)".

2.
§ 2 wird wie folgt geändert:

a)
Nummer 6 wird wie folgt gefasst:

„6.
(weggefallen)".

b)
Die Nummern 8 bis 10a werden wie folgt gefasst:

„8.
(weggefallen)

9.
(weggefallen)

10.
(weggefallen)

10a.
(weggefallen)".

c)
Nummer 12 wird wie folgt gefasst:

„12.
(weggefallen)".

3.
§ 3a wird wie folgt gefasst:

§ 3a (weggefallen)".

4.
§ 16 wird wie folgt gefasst:

§ 16 (weggefallen)".

5.
§ 29 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird aufgehoben.

b)
Die Absatzbezeichnung „(2)" wird gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 EnWRAnpG 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWRAnpG 2024 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 15 EnWRAnpG 2024 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
...  (4) Die Stromnetzzugangsverordnung vom 25. Juli 2005 (BGBl. I S. 2243), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 405 ) geändert worden ist, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.  ...