Die
Anreizregulierungsverordnung vom
29. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2529), die zuletzt durch
Artikel 8 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 33 wie folgt gefasst:
„§ 33 (weggefallen)".
- 2.
- § 11 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14 wird wie folgt gefasst:
- „14.
- (weggefallen)".
- 3.
- § 27 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.
- b)
- Absatz 2 wird aufgehoben.
- 4.
- § 33 wird wie folgt gefasst:
„§ 33 (weggefallen)".
Eingangsformel EnWRAnpG 2024 * ... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- * Die Artikel 1, 2, 5 bis 9 und 13 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinien 2009/72/EG, 2009/73/EG und (EU) ...