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Artikel 7 - Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (EnWRAnpG 2024 k.a.Abk.)

Artikel 7 Änderung der Systemstabilitätsverordnung


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 29. Dezember 2023 SysStabV § 20

§ 20 der Systemstabilitätsverordnung vom 20. Juli 2012 (BGBl. I S. 1635), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 14. September 2016 (BGBl. I S. 2147) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „jährlich zum 1. Dezember" durch die Wörter „auf Anforderung der Bundesnetzagentur" ersetzt.

2.
In Absatz 2 werden die Wörter „quartalsweise ab dem 14. März 2016" gestrichen.



 

Zitierungen von Artikel 7 Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 EnWRAnpG 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EnWRAnpG 2024 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel EnWRAnpG 2024 *
... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- * Die Artikel 1, 2, 5 bis 9 und 13 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinien 2009/72/EG, 2009/73/EG und (EU) ...