Das
Zweite Buch Sozialgesetzbuch, das zuletzt durch
Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 80 wie folgt gefasst:
„§ 80 (weggefallen)".
- 2.
- § 11a Absatz 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:
- „2.
- Ausgleich für gesundheitliche Schädigungsfolgen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz sowie Ausgleichszahlungen an Hinterbliebene nach dem Soldatenentschädigungsgesetz,".
- 3.
- § 80 wird aufgehoben.
Artikel 21 SGBXIIuXIVÄndG Inkrafttreten ... 14, 15 und 20 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (5) Die Artikel 2, 4 , 5a, 9, Artikel 11 Nummer 1, Artikel 13 Nummer 1 bis 3 und 6 bis 11, Artikel 13a Nummer 1, 3 und 4 ...
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 412