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Anlage 8a - Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)

Artikel 1 V. v. 18.08.1998 BGBl. I S. 2214; aufgehoben durch § 78 V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980
Geltung ab 01.01.1999; FNA: 9231-1-11 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anlage 8a (zu § 48a) Muster der Prüfungsbescheinigung zum "Begleiteten Fahren ab 17 Jahre"



(Muster siehe BGBl. I 2008 S. 1345)



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Frühere Fassungen von Anlage 8a FeV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.10.2008Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 18.07.2008 BGBl. I S. 1338

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 8a FeV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8a FeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FeV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 48a FeV Voraussetzungen (vom 30.10.2008)
... (3) Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der ...
Anlage 9 FeV (zu § 25 Abs. 3) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein (vom 16.01.2009)
... Klasse BE) 1. nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a namentlich benannten Person und 2. nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung ... benannten Person und 2. nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a namentlich benannte Person a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.07.2008 BGBl. I S. 1338
Artikel 1 4. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen". c) Nach der Angabe zu Anlage 8a werden folgende Angaben eingefügt: „8b Muster eines Internationalen ... beim Fahren in der Dämmerung und in der Nacht hinzuweisen." 36. In Anlage 8a wird das Muster der Prüfungsbescheinigung wie folgt gefasst: (Muster siehe BGBl. ... wie folgt gefasst: (Muster siehe BGBl. I 2008 S. 1345) 37. Nach Anlage 8a werden folgende Anlagen 8b und 8c eingefügt: „Anlage 8b (zu § 25b Abs. ... Klasse BE) 1. nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a namentlich benannten Person und 2. nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung ... benannten Person und 2. nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a namentlich benannte Person a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B ...