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Änderung Anlage 4 FeV vom 30.10.2008

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Anlage 4 FeV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.10.2008 geltenden Fassung
Anlage 4 FeV n.F. (neue Fassung)
in der am 30.10.2008 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 18.07.2008 BGBl. I S. 1338
(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 17.12.2010) 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14) Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen


Vorbemerkung:

1. Die nachstehende Aufstellung enthält häufiger vorkommende Erkrankungen und Mängel, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben können. Nicht aufgenommen sind Erkrankungen, die seltener vorkommen oder nur kurzzeitig andauern (z. B. grippale Infekte, akute infektiöse Magen-/Darmstörungen, Migräne, Heuschnupfen, Asthma).

2. Grundlage der im Rahmen der §§ 11, 13 oder 14 vorzunehmenden Beurteilung, ob im Einzelfall Eignung oder bedingte Eignung vorliegt, ist in der Regel ein ärztliches Gutachten (§ 11 Abs. 2 Satz 3), in besonderen Fällen ein medizinisch-psychologisches Gutachten (§ 11 Abs. 3) oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr (§ 11 Abs. 4).

3. Die nachstehend vorgenommenen Bewertungen gelten für den Regelfall. Kompensationen durch besondere menschliche Veranlagung, durch Gewöhnung, durch besondere Einstellung oder durch besondere Verhaltenssteuerungen und -umstellungen sind möglich. Ergeben sich im Einzelfall in dieser Hinsicht Zweifel, kann eine medizinisch-psychologische Begutachtung angezeigt sein.


Krankheiten, Mängel | Eignung oder
bedingte Eignung | Beschränkungen/Auflagen
bei bedingter Eignung

Klassen A, A1,
B, BE, M, L, T | Klassen C, C1,
CE, C1E, D, D1, DE,
D1E, FzF | Klassen A, A1,
B, BE, M, L, T | Klassen C, C1,
CE, C1E, D, D1, DE,
D1E, FzF

1. Mangelndes Sehvermögen
siehe Anlage 6 | | | |

2. Schwerhörigkeit und
Gehörlosigkeit | | | |

2.1 Hochgradige Schwerhörigkeit
(Hörverlust von 60 %
und mehr), beidseitig sowie
Gehörlosigkeit, beidseitig | ja
wenn nicht gleich-
zeitig andere
schwerwiegende
Mängel (z. B. Seh-
störungen, Gleich-
gewichtsstörungen) | ja
(bei C, C1, CE, C1E)
sonst nein | - | vorherige
Bewährung von
3 Jahren Fahr-
praxis auf Kfz der
Klasse B

2.2 Gehörlosigkeit einseitig oder
beidseitig oder hochgradige
Schwerhörigkeit einseitig oder
beidseitig | ja
wenn nicht gleich-
zeitig andere
schwerwiegende
Mängel (z. B. Seh-
störungen, Gleich-
gewichtsstörungen) | ja
(bei C, C1, CE, C1E)
sonst nein | - | wie 2.1

2.3 Störungen des Gleich-
gewichts (ständig oder
anfallsweise auftretend) | nein | nein | - | -

3. Bewegungsbehinderungen | ja | ja | ggf. Beschränkung auf bestimmte
Fahrzeugarten oder Fahrzeuge, ggf.
mit besonderen technischen Vorrich-
tungen gemäß ärztlichem Gutachten,
evtl. zusätzlich medizinisch-psycho-
logisches Gutachten und/oder Gut-
achten eines amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfers.
Auflage:
regelmäßige ärztliche Kontrollunter-
suchungen; können entfallen, wenn
Behinderung sich stabilisiert hat.

4. Herz- und Gefäßkrankheiten | | | |

4.1 Herzrhythmusstörungen mit
anfallsweiser Bewußtseins-
trübung oder Bewußtlosig-
keit | nein | nein | - | -

- nach erfolgreicher Be-
handlung durch Arznei-
mittel oder Herzschritt-
macher | ja | ausnahmsweise ja | regelmäßige
Kontrollen | regelmäßige
Kontrollen

4.2 Hypertonie
(zu hoher Blutdruck) | | | |

4.2.1 Bei ständigem diastolischen
Wert von über 130 mmHg | nein | nein | - | -

4.2.2 Bei ständigem diastolischen
Wert von über
100 bis 130 mmHg | ja | ja
wenn keine anderen
prognostisch
ernsten Symptome
vorliegen | Nach-
untersuchungen | Nach-
untersuchungen

4.3 Hypotonie
(zu niedriger Blutdruck) | | | |

4.3.1 In der Regel kein Krank-
heitswert | ja | ja | - | -

4.3.2 Selteneres Auftreten von
hypotoniebedingten,
anfallsartigen Bewußtseins-
störungen | ja
wenn durch
Behandlung die
Blutdruckwerte
stabilisiert sind | ja
wenn durch
Behandlung die
Blutdruckwerte
stabilisiert sind | - | -

4.4 Koronare Herzkrankheit
(Herzinfarkt) | | | |

4.4.1 Nach erstem Herzinfarkt | ja
bei komplikations-
losem Verlauf | ausnahmsweise ja | - | Nach-
untersuchung

4.4.2 Nach zweitem Herzinfarkt | ja
wenn keine Herz-
insuffizienz oder
gefährliche
Rhythmusstörungen
vorliegen | nein | Nach-
untersuchung | -

4.5 Herzleistungsschwäche
durch angeborene oder
erworbene Herzfehler oder
sonstige Ursachen | | | |

4.5.1 In Ruhe auftretend | nein | nein | - | -

4.5.2 Bei gewöhnlichen Alltags-
belastungen und bei
besonderen Belastungen | ja | nein | regelmäßige
ärztliche
Kontrolle, Nach-
untersuchung
in bestimmten
Fristen,
Beschränkung
auf einen
Fahrzeugtyp,
Umkreis- und
Tageszeit-
beschränkungen |

4.6 Periphere Gefäßerkrankungen | ja | ja | - | -

5. Zuckerkrankheit | | | |

5.1 Neigung zu schweren Stoff-
wechselentgleisungen | nein | nein | - | -

5.2 Bei erstmaliger Stoff-
wechselentgleisung oder
neuer Einstellung | ja
nach Einstellung | ja
nach Einstellung | - | -

5.3 Bei ausgeglichener Stoff-
wechsellage unter Therapie
mit Diät oder oralen Anti-
diabetika | ja | ja
ausnahmsweise, bei
guter Stoffwechsel-
führung ohne Unter-
zuckerung über etwa
3 Monate | - | Nach-
untersuchung

5.4 Mit Insulin behandelte
Diabetiker | ja | wie 5.3 | - | regelmäßige
Kontrollen

5.5 Bei Komplikationen siehe
auch Nummer 1, 4, 6 und 10 | | | |

6. Krankheiten des Nerven-
systems | | | |

6.1 Erkrankungen und Folgen
von Verletzungen des
Rückenmarks | ja
abhängig von der
Symptomatik | nein | bei fort-
schreitendem
Verlauf
Nach-
untersuchungen | -

6.2 Erkrankungen der neuro-
muskulären Peripherie | ja
abhängig von der
Symptomatik | nein | bei fort-
schreitendem
Verlauf
Nach-
untersuchungen | -

6.3 Parkinsonsche Krankheit | ja
bei leichten Fällen
und erfolgreicher
Therapie | nein | Nach-
untersuchungen
in Abständen
von 1, 2 und
4 Jahren | -

6.4 Kreislaufabhängige Störun-
gen der Hirntätigkeit | ja
nach erfolgreicher
Therapie und
Abklingen des aku-
ten Ereignisses
ohne Rückfallgefahr | nein | Nach-
untersuchungen
in Abständen
von 1, 2 und
4 Jahren | -

6.5 Zustände nach Hirnver-
letzungen und Hirnopera-
tionen, angeborene und
frühkindlich erworbene
Hirnschäden | | | |

6.5.1 Schädelhirnverletzungen
oder Hirnoperationen ohne
Substanzschäden | ja
in der Regel nach
3 Monaten | ja
in der Regel nach
3 Monaten | bei Rezidivgefahr
nach Opera-
tionen von Hirn-
krankheiten
Nach-
untersuchung | bei Rezidivgefahr
nach Opera-
tionen von Hirn-
krankheiten
Nach-
untersuchung

6.5.2 Substanzschäden durch
Verletzungen oder Opera-
tionen | ja
unter Berücksichti-
gung von Störungen
der Motorik, chron.-
hirnorganischer
Psychosyndrome
und hirnorganischer
Wesensänderungen | ja
unter Berücksichti-
gung von Störungen
der Motorik, chron.-
hirnorganischer
Psychosyndrome
und hirnorganischer
Wesensänderungen | bei Rezidivgefahr
nach Opera-
tionen von Hirn-
krankheiten
Nach-
untersuchung | bei Rezidivgefahr
nach Opera-
tionen von Hirn-
krankheiten
Nach-
untersuchung

6.5.3 Angeborene oder frühkind-
liche Hirnschäden
Siehe Nummer 6.5.2 | | | |

6.6 Anfallsleiden | ausnahmsweise ja,
wenn kein wesent-
liches Risiko von
Anfallsrezidiven
mehr besteht,
z. B. 2 Jahre anfalls-
frei | ausnahmsweise ja,
wenn kein wesent-
liches Risiko von
Anfallsrezidiven
mehr besteht,
z. B. 5 Jahre anfalls-
frei ohne Therapie | Nach-
untersuchungen
in Abständen
von 1, 2 und
4 Jahren | Nach-
untersuchungen
in Abständen
von 1, 2 und
4 Jahren

7. Psychische (geistige)
Störungen | | | |

7.1 Organische Psychosen | | | |

7.1.1 akut | nein | nein | - | -

7.1.2 nach Abklingen | ja
abhängig von der
Art und
Prognose des
Grundleidens,
wenn bei positiver
Beurteilung
des Grundleidens
keine
Restsymptome
und kein 7.2 | ja
abhängig von der
Art und
Prognose des
Grundleidens,
wenn bei positiver
Beurteilung
des Grundleidens
keine
Restsymptome
und kein 7.2 | in der Regel
Nach-
untersuchung | in der Regel
Nach-
untersuchung

7.2 Chronische hirnorganische
Psychosyndrome | | | |

7.2.1 leicht | ja
abhängig von Art
und Schwere | ausnahmsweise ja | Nach-
untersuchung | Nach-
untersuchung

7.2.2 schwer | nein | nein | - | -

7.3 Schwere Altersdemenz und
schwere Persönlichkeits-
veränderungen durch
pathologische Alterungs-
prozesse | nein | nein | - | -

7.4 Schwere Intelligenz-
störungen/geistige Behin-
derung | | | |

7.4.1 leicht | ja
wenn keine
Persönlichkeits-
störung | ja
wenn keine
Persönlichkeits-
störung | - | -

7.4.2 schwer | ausnahmsweise ja,
wenn keine
Persönlichkeits-
störung
(Untersuchung der
Persönlichkeits-
struktur und
des individuellen
Leistungs-
vermögens) | ausnahmsweise ja,
wenn keine
Persönlichkeits-
störung
(Untersuchung der
Persönlichkeits-
struktur und
des individuellen
Leistungs-
vermögens) | - | -

7.5 Affektive Psychosen | | | |

7.5.1 bei allen Manien und sehr
schweren Depressionen | nein | nein | - | -

7.5.2 nach Abklingen der
manischen Phase und der
relevanten Symptome einer
sehr schweren Depression | ja
wenn nicht mit
einem Wiederauf-
treten gerechnet
werden muß,
gegebenenfalls
unter
medikamentöser
Behandlung | ja
bei Symptomfreiheit | regelmäßige
Kontrollen | regelmäßige
Kontrollen

7.5.3 bei mehreren manischen
oder sehr schweren
depressiven Phasen mit
kurzen Intervallen | nein | nein | - | -

7.5.4 nach Abklingen der Phasen | ja
wenn Krankheits-
aktivität geringer
und mit einer
Verlaufsform in der
vorangegangenen
Schwere nicht mehr
gerechnet werden
muß | nein | regelmäßige
Kontrollen | -

7.6 Schizophrene Psychosen | | | |

7.6.1 akut | nein | nein | - | -

7.6.2 nach Ablauf | ja
wenn keine
Störungen nach-
weisbar sind, die
das Realitätsurteil
erheblich beein-
trächtigen | ausnahmsweise ja,
nur unter besonders
günstigen
Umständen | - | -

7.6.3 bei mehreren
psychotischen Episoden | ja | ausnahmsweise ja,
nur unter besonders
günstigen
Umständen | regelmäßige
Kontrollen | regelmäßige
Kontrollen

8. Alkohol | | | |

(Text alte Fassung)

8.1 Mißbrauch
(Das Führen von Kraft-
fahrzeugen
und ein die Fahr-
sicherheit beeinträchtigender
Alkoholkonsum kann nicht
hinreichend sicher getrennt
werden.) | nein | nein | - | -

(Text neue Fassung)

8.1 Mißbrauch
(Das Führen von
Fahrzeugen
und ein die Fahr-
sicherheit beeinträchtigender
Alkoholkonsum kann nicht
hinreichend sicher getrennt
werden.) | nein | nein | - | -

8.2 nach Beendigung des
Mißbrauchs | ja
wenn die Änderung
des Trinkverhaltens
gefestigt ist | ja
wenn die Änderung
des Trinkverhaltens
gefestigt ist | - | -

8.3 Abhängigkeit | nein | nein | |

8.4 nach Abhängigkeit
(Entwöhnungsbehandlung) | ja
wenn Abhängigkeit
nicht mehr besteht
und in der Regel
ein Jahr Abstinenz
nachgewiesen ist | ja
wenn Abhängigkeit
nicht mehr besteht
und in der Regel
ein Jahr Abstinenz
nachgewiesen ist | - | -

9. Betäubungsmittel, andere
psychoaktiv wirkende
Stoffe und Arzneimittel | | | |

9.1 Einnahme von Betäubungs-
mitteln im Sinne des
Betäubungsmittelgesetzes
(ausgenommen Cannabis) | nein | nein | - | -

9.2 Einnahme von Cannabis | | | |

9.2.1 Regelmäßige Einnahme
von Cannabis | nein | nein | - | -

9.2.2 Gelegentliche Einnahme
von Cannabis | ja
wenn Trennung
von Konsum
und Fahren und
kein zusätzlicher
Gebrauch
von Alkohol oder
anderen psychoaktiv
wirkenden Stoffen,
keine Störung der
Persönlichkeit,
kein Kontrollverlust | ja
wenn Trennung
von Konsum
und Fahren und
kein zusätzlicher
Gebrauch
von Alkohol oder
anderen psychoaktiv
wirkenden Stoffen,
keine Störung der
Persönlichkeit,
kein Kontrollverlust | - | -

9.3 Abhängigkeit von Betäu-
bungsmitteln im Sinne des
Betäubungsmittelgesetzes
oder von anderen psycho-
aktiv wirkenden Stoffen | nein | nein | - | -

9.4 mißbräuchliche Einnahme
(regelmäßig übermäßiger
Gebrauch) von psychoaktiv
wirkenden Arzneimitteln
und anderen psychoaktiv
wirkenden Stoffen | nein | nein | - | -

9.5 nach Entgiftung und Ent-
wöhnung | ja
nach einjähriger
Abstinenz | ja
nach einjähriger
Abstinenz | regelmäßige
Kontrollen | regelmäßige
Kontrollen

9.6 Dauerbehandlung
mit Arzneimitteln | | | |

9.6.1 Vergiftung | nein | nein | - | -

9.6.2 Beeinträchtigung der
Leistungsfähigkeit zum
Führen von Kraftfahr-
zeugen unter das erforder-
liche Maß | nein | nein | - | -

10. Nierenerkrankungen | | | |

10.1 schwere Niereninsuffizienz
mit erheblicher Beein-
trächtigung | nein | nein | - | -

10.2 Niereninsuffizienz
in Dialysebehandlung | ja
wenn keine Kompli-
kationen oder
Begleit-
erkrankungen | ausnahmsweise ja | ständige
ärztliche
Betreuung
und Kontrolle,
Nach-
untersuchung | ständige
ärztliche
Betreuung
und Kontrolle,
Nach-
untersuchung

10.3 erfolgreiche Nieren-
transplantation mit
normaler Nierenfunktion | ja | ja | ärztliche
Betreuung
und Kontrolle,
jährliche
Nach-
untersuchung | ärztliche
Betreuung
und Kontrolle,
jährliche
Nach-
untersuchung

10.4 bei Komplikationen oder
Begleiterkrankungen siehe
auch Nummer 1, 4 und 5 | | | |

11. Verschiedenes | | | |

11.1 Organtransplantation
Die Beurteilung richtet sich nach
den Beurteilungsgrundsätzen zu
den betroffenen Organen | | | |

11.2 Schlafstörungen | | | |

11.2.1 unbehandelte Schlafstörung mit
Tagesschläfrigkeit | nein
wenn mess-
bare auffällige
Tagesschläf-
rigkeit vorliegt | nein
wenn mess-
bare auffällige
Tagesschläf-
rigkeit vorliegt | |

11.2.2 behandelte Schlafstörung mit
Tagesschläfrigkeit | ja
wenn keine
messbare auf-
fällige Tages-
schläfrigkeit
mehr vorliegt | ja
wenn keine
messbare auf-
fällige Tages-
schläfrigkeit
mehr vorliegt | Regelmäßige
Kontrollen von
Tagesschläf-
rigkeit | Regelmäßige
Kontrollen von
Tagesschläfrig-
keit

11.3 Schwere Lungen- und Bronchi-
alerkrankungen mit schweren
Rückwirkungen auf die Herz-
Kreislauf-Dynamik | nein | nein | |



(galt bis Außerkrafttreten des Titels am 17.12.2010)