| Krankheiten, Mängel | Eignung oder bedingte Eignung | Beschränkungen/Auflagen bei bedingter Eignung | ||
| Klassen A, A1, B, BE, M, L, T | Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF | Klassen A, A1, B, BE, M, L, T | Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF | |
| 1. Mangelndes Sehvermögen siehe Anlage 6 | | |||
| 2. Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit | ||||
| 2.1 Hochgradige Schwerhörigkeit (Hörverlust von 60 % und mehr), beidseitig sowie Gehörlosigkeit, beidseitig | ja wenn nicht gleich- zeitig andere schwerwiegende Mängel (z. B. Seh- störungen, Gleich- gewichtsstörungen) | ja (bei C, C1, CE, C1E) sonst nein | - | vorherige Bewährung von 3 Jahren Fahr- praxis auf Kfz der Klasse B |
| 2.2 Gehörlosigkeit einseitig oder beidseitig oder hochgradige Schwerhörigkeit einseitig oder beidseitig | ja wenn nicht gleich- zeitig andere schwerwiegende Mängel (z. B. Seh- störungen, Gleich- gewichtsstörungen) | ja (bei C, C1, CE, C1E) sonst nein | - | wie 2.1 |
| 2.3 Störungen des Gleich- gewichts (ständig oder anfallsweise auftretend) | nein | nein | - | - |
| 3. Bewegungsbehinderungen | ja | ja | ggf. Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten oder Fahrzeuge, ggf. mit besonderen technischen Vorrich- tungen gemäß ärztlichem Gutachten, evtl. zusätzlich medizinisch-psycho- logisches Gutachten und/oder Gut- achten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers. Auflage: regelmäßige ärztliche Kontrollunter- suchungen; können entfallen, wenn Behinderung sich stabilisiert hat. | |
| 4. Herz- und Gefäßkrankheiten | ||||
| 4.1 Herzrhythmusstörungen mit anfallsweiser Bewußtseins- trübung oder Bewußtlosig- keit | nein | nein | - | - |
| - nach erfolgreicher Be- handlung durch Arznei- mittel oder Herzschritt- macher | ja | ausnahmsweise ja | regelmäßige Kontrollen | regelmäßige Kontrollen |
| 4.2 Hypertonie (zu hoher Blutdruck) | ||||
| 4.2.1 Bei ständigem diastolischen Wert von über 130 mmHg | nein | nein | - | - |
| 4.2.2 Bei ständigem diastolischen Wert von über 100 bis 130 mmHg | ja | ja wenn keine anderen prognostisch ernsten Symptome vorliegen | Nach- untersuchungen | Nach- untersuchungen |
| 4.3 Hypotonie (zu niedriger Blutdruck) | ||||
| 4.3.1 In der Regel kein Krank- heitswert | ja | ja | - | - |
| 4.3.2 Selteneres Auftreten von hypotoniebedingten, anfallsartigen Bewußtseins- störungen | ja wenn durch Behandlung die Blutdruckwerte stabilisiert sind | ja wenn durch Behandlung die Blutdruckwerte stabilisiert sind | - | - |
| 4.4 Koronare Herzkrankheit (Herzinfarkt) | ||||
| 4.4.1 Nach erstem Herzinfarkt | ja bei komplikations- losem Verlauf | ausnahmsweise ja | - | Nach- untersuchung |
| 4.4.2 Nach zweitem Herzinfarkt | ja wenn keine Herz- insuffizienz oder gefährliche Rhythmusstörungen vorliegen | nein | Nach- untersuchung | - |
| 4.5 Herzleistungsschwäche durch angeborene oder erworbene Herzfehler oder sonstige Ursachen | ||||
| 4.5.1 In Ruhe auftretend | nein | nein | - | - |
| 4.5.2 Bei gewöhnlichen Alltags- belastungen und bei besonderen Belastungen | ja | nein | regelmäßige ärztliche Kontrolle, Nach- untersuchung in bestimmten Fristen, Beschränkung auf einen Fahrzeugtyp, Umkreis- und Tageszeit- beschränkungen | |
| 4.6 Periphere Gefäßerkrankungen | ja | ja | - | - |
| 5. Zuckerkrankheit | ||||
| 5.1 Neigung zu schweren Stoff- wechselentgleisungen | nein | nein | - | - |
| 5.2 Bei erstmaliger Stoff- wechselentgleisung oder neuer Einstellung | ja nach Einstellung | ja nach Einstellung | - | - |
| 5.3 Bei ausgeglichener Stoff- wechsellage unter Therapie mit Diät oder oralen Anti- diabetika | ja | ja ausnahmsweise, bei guter Stoffwechsel- führung ohne Unter- zuckerung über etwa 3 Monate | - | Nach- untersuchung |
| 5.4 Mit Insulin behandelte Diabetiker | ja | wie 5.3 | - | regelmäßige Kontrollen |
| 5.5 Bei Komplikationen siehe auch Nummer 1, 4, 6 und 10 | | |||
| 6. Krankheiten des Nerven- systems | ||||
| 6.1 Erkrankungen und Folgen von Verletzungen des Rückenmarks | ja abhängig von der Symptomatik | nein | bei fort- schreitendem Verlauf Nach- untersuchungen | - |
| 6.2 Erkrankungen der neuro- muskulären Peripherie | ja abhängig von der Symptomatik | nein | bei fort- schreitendem Verlauf Nach- untersuchungen | - |
| 6.3 Parkinsonsche Krankheit | ja bei leichten Fällen und erfolgreicher Therapie | nein | Nach- untersuchungen in Abständen von 1, 2 und 4 Jahren | - |
| 6.4 Kreislaufabhängige Störun- gen der Hirntätigkeit | ja nach erfolgreicher Therapie und Abklingen des aku- ten Ereignisses ohne Rückfallgefahr | nein | Nach- untersuchungen in Abständen von 1, 2 und 4 Jahren | - |
| 6.5 Zustände nach Hirnver- letzungen und Hirnopera- tionen, angeborene und frühkindlich erworbene Hirnschäden | ||||
| 6.5.1 Schädelhirnverletzungen oder Hirnoperationen ohne Substanzschäden | ja in der Regel nach 3 Monaten | ja in der Regel nach 3 Monaten | bei Rezidivgefahr nach Opera- tionen von Hirn- krankheiten Nach- untersuchung | bei Rezidivgefahr nach Opera- tionen von Hirn- krankheiten Nach- untersuchung |
| 6.5.2 Substanzschäden durch Verletzungen oder Opera- tionen | ja unter Berücksichti- gung von Störungen der Motorik, chron.- hirnorganischer Psychosyndrome und hirnorganischer Wesensänderungen | ja unter Berücksichti- gung von Störungen der Motorik, chron.- hirnorganischer Psychosyndrome und hirnorganischer Wesensänderungen | bei Rezidivgefahr nach Opera- tionen von Hirn- krankheiten Nach- untersuchung | bei Rezidivgefahr nach Opera- tionen von Hirn- krankheiten Nach- untersuchung |
| 6.5.3 Angeborene oder frühkind- liche Hirnschäden Siehe Nummer 6.5.2 | ||||
| 6.6 Anfallsleiden | ausnahmsweise ja, wenn kein wesent- liches Risiko von Anfallsrezidiven mehr besteht, z. B. 2 Jahre anfalls- frei | ausnahmsweise ja, wenn kein wesent- liches Risiko von Anfallsrezidiven mehr besteht, z. B. 5 Jahre anfalls- frei ohne Therapie | Nach- untersuchungen in Abständen von 1, 2 und 4 Jahren | Nach- untersuchungen in Abständen von 1, 2 und 4 Jahren |
| 7. Psychische (geistige) Störungen | ||||
| 7.1 Organische Psychosen | ||||
| 7.1.1 akut | nein | nein | - | - |
| 7.1.2 nach Abklingen | ja abhängig von der Art und Prognose des Grundleidens, wenn bei positiver Beurteilung des Grundleidens keine Restsymptome und kein 7.2 | ja abhängig von der Art und Prognose des Grundleidens, wenn bei positiver Beurteilung des Grundleidens keine Restsymptome und kein 7.2 | in der Regel Nach- untersuchung | in der Regel Nach- untersuchung |
| 7.2 Chronische hirnorganische Psychosyndrome | ||||
| 7.2.1 leicht | ja abhängig von Art und Schwere | ausnahmsweise ja | Nach- untersuchung | Nach- untersuchung |
| 7.2.2 schwer | nein | nein | - | - |
| 7.3 Schwere Altersdemenz und schwere Persönlichkeits- veränderungen durch pathologische Alterungs- prozesse | nein | nein | - | - |
| 7.4 Schwere Intelligenz- störungen/geistige Behin- derung | ||||
| 7.4.1 leicht | ja wenn keine Persönlichkeits- störung | ja wenn keine Persönlichkeits- störung | - | - |
| 7.4.2 schwer | ausnahmsweise ja, wenn keine Persönlichkeits- störung (Untersuchung der Persönlichkeits- struktur und des individuellen Leistungs- vermögens) | ausnahmsweise ja, wenn keine Persönlichkeits- störung (Untersuchung der Persönlichkeits- struktur und des individuellen Leistungs- vermögens) | - | - |
| 7.5 Affektive Psychosen | ||||
| 7.5.1 bei allen Manien und sehr schweren Depressionen | nein | nein | - | - |
| 7.5.2 nach Abklingen der manischen Phase und der relevanten Symptome einer sehr schweren Depression | ja wenn nicht mit einem Wiederauf- treten gerechnet werden muß, gegebenenfalls unter medikamentöser Behandlung | ja bei Symptomfreiheit | regelmäßige Kontrollen | regelmäßige Kontrollen |
| 7.5.3 bei mehreren manischen oder sehr schweren depressiven Phasen mit kurzen Intervallen | nein | nein | - | - |
| 7.5.4 nach Abklingen der Phasen | ja wenn Krankheits- aktivität geringer und mit einer Verlaufsform in der vorangegangenen Schwere nicht mehr gerechnet werden muß | nein | regelmäßige Kontrollen | - |
| 7.6 Schizophrene Psychosen | ||||
| 7.6.1 akut | nein | nein | - | - |
| 7.6.2 nach Ablauf | ja wenn keine Störungen nach- weisbar sind, die das Realitätsurteil erheblich beein- trächtigen | ausnahmsweise ja, nur unter besonders günstigen Umständen | - | - |
| 7.6.3 bei mehreren psychotischen Episoden | ja | ausnahmsweise ja, nur unter besonders günstigen Umständen | regelmäßige Kontrollen | regelmäßige Kontrollen |
| 8. Alkohol | ||||
| 8.1 Mißbrauch (Das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahr- sicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum kann nicht hinreichend sicher getrennt werden.) | nein | nein | - | - |
| 8.2 nach Beendigung des Mißbrauchs | ja wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist | ja wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist | - | - |
| 8.3 Abhängigkeit | nein | nein | ||
| 8.4 nach Abhängigkeit (Entwöhnungsbehandlung) | ja wenn Abhängigkeit nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist | ja wenn Abhängigkeit nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist | - | - |
| 9. Betäubungsmittel, andere psychoaktiv wirkende Stoffe und Arzneimittel | ||||
| 9.1 Einnahme von Betäubungs- mitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) | nein | nein | - | - |
| 9.2 Einnahme von Cannabis | ||||
| 9.2.1 Regelmäßige Einnahme von Cannabis | nein | nein | - | - |
| 9.2.2 Gelegentliche Einnahme von Cannabis | ja wenn Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit, kein Kontrollverlust | ja wenn Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit, kein Kontrollverlust | - | - |
| 9.3 Abhängigkeit von Betäu- bungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder von anderen psycho- aktiv wirkenden Stoffen | nein | nein | - | - |
| 9.4 mißbräuchliche Einnahme (regelmäßig übermäßiger Gebrauch) von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln und anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen | nein | nein | - | - |
| 9.5 nach Entgiftung und Ent- wöhnung | ja nach einjähriger Abstinenz | ja nach einjähriger Abstinenz | regelmäßige Kontrollen | regelmäßige Kontrollen |
| 9.6 Dauerbehandlung mit Arzneimitteln | ||||
| 9.6.1 Vergiftung | nein | nein | - | - |
| 9.6.2 Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahr- zeugen unter das erforder- liche Maß | nein | nein | - | - |
| 10. Nierenerkrankungen | ||||
| 10.1 schwere Niereninsuffizienz mit erheblicher Beein- trächtigung | nein | nein | - | - |
| 10.2 Niereninsuffizienz in Dialysebehandlung | ja wenn keine Kompli- kationen oder Begleit- erkrankungen | ausnahmsweise ja | ständige ärztliche Betreuung und Kontrolle, Nach- untersuchung | ständige ärztliche Betreuung und Kontrolle, Nach- untersuchung |
| 10.3 erfolgreiche Nieren- transplantation mit normaler Nierenfunktion | ja | ja | ärztliche Betreuung und Kontrolle, jährliche Nach- untersuchung | ärztliche Betreuung und Kontrolle, jährliche Nach- untersuchung |
| 10.4 bei Komplikationen oder Begleiterkrankungen siehe auch Nummer 1, 4 und 5 | | |||
| 11. Verschiedenes | ||||
| 11.1 Organtransplantation Die Beurteilung richtet sich nach den Beurteilungsgrundsätzen zu den betroffenen Organen | ||||
| 11.2 Schlafstörungen | ||||
| 11.2.1 unbehandelte Schlafstörung mit Tagesschläfrigkeit | nein wenn mess- bare auffällige Tagesschläf- rigkeit vorliegt | nein wenn mess- bare auffällige Tagesschläf- rigkeit vorliegt | ||
| 11.2.2 behandelte Schlafstörung mit Tagesschläfrigkeit | ja wenn keine messbare auf- fällige Tages- schläfrigkeit mehr vorliegt | ja wenn keine messbare auf- fällige Tages- schläfrigkeit mehr vorliegt | Regelmäßige Kontrollen von Tagesschläf- rigkeit | Regelmäßige Kontrollen von Tagesschläfrig- keit |
| 11.3 Schwere Lungen- und Bronchi- alerkrankungen mit schweren Rückwirkungen auf die Herz- Kreislauf-Dynamik | nein | nein | ||
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 30.10.2008 | Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 18.07.2008 BGBl. I S. 1338 |
| aktuell vorher | 15.06.2007 | Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Anlage zu § 24a des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Vorschriften vom 06.06.2007 BGBl. I S. 1045 |
| aktuell | vor 15.06.2007 | früheste archivierte Fassung |