Eingangsformel - Verordnung zur Aufhebung der Vergleichswebsitesverordnung sowie zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (VglWebVAufhV k.a.Abk.)

V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 21; Geltung ab 30.01.2024
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Eingangsformel



Auf Grund des § 19 Absatz 1 bis 3 und 5 des Zahlungskontengesetzes, der zuletzt durch Artikel 26 Nummer 6 des Gesetzes vom 11. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 354) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:



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