1Im Prüfungsbereich „Dokumentieren von Prüfergebnissen" hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, Ergebnisse von Prüfungen zu dokumentieren.
2In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:
- 1.
- Erstellen von Erstmusterprüfberichten,
- 2.
- Erstellen von Kalibrierprotokollen,
- 3.
- Erstellen von Nachweisen für die Fähigkeit von Messmitteln,
- 4.
- Erstellen von Prüfprotokollen,
- 5.
- Sichern von Prüfergebnissen in CAQ-Systemen.