§ 19 - Qualitätsfachleute-Fertigungsprüftechnik-Umschulungsverordnung (QFUV)

V. v. 22.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 24
Geltung ab 31.07.2024; FNA: 806-22-11-2 Berufliche Bildung

§ 19 Prüfungsbereich „Dokumentieren von Prüfergebnissen"


§ 19 wird in 1 Vorschrift zitiert

1Im Prüfungsbereich „Dokumentieren von Prüfergebnissen" hat die zu prüfende Person nachzuweisen, dass sie in der Lage ist, Ergebnisse von Prüfungen zu dokumentieren. 2In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft:

1.
Erstellen von Erstmusterprüfberichten,

2.
Erstellen von Kalibrierprotokollen,

3.
Erstellen von Nachweisen für die Fähigkeit von Messmitteln,

4.
Erstellen von Prüfprotokollen,

5.
Sichern von Prüfergebnissen in CAQ-Systemen.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 19 QFUV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 19 QFUV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in QFUV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 QFUV Prüfungsbereiche der Prüfungsteile
... nach § 18, 4. „Dokumentieren von Prüfergebnissen" nach § 19 , 5. „Auswerten, Bewerten und Kommunizieren von Prüfergebnissen" nach ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed