Bekanntmachung - Bekanntmachung zur Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2024/232 der Kommission vom 25. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Cadmium und Blei in Kunststoffprofilen für elektrische und elektronische Fenster und Türen mit wiedergewonnenem Hart-Polyvinylchlorid (ElektroStoffVBek k.a.Abk.)

B. v. 20.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 51; Geltung ab 23.02.2024
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Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 23. Februar 2024 ElektroStoffV § 3

Die Delegierte Richtlinie (EU) 2024/232 der Kommission vom 25. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich einer Ausnahme für Cadmium und Blei in Kunststoffprofilen für elektrische und elektronische Fenster und Türen mit wiedergewonnenem Hart-Polyvinylchlorid (ABl. L, 2024/232, 10.1.2024), wird umgesetzt durch § 3 Absatz 3 Satz 1 der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung vom 19. April 2013 (BGBl. I S. 1111), die zuletzt durch Artikel 21 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I S. 3436) geändert worden ist.



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