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Berichtigung - Berichtigung der Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union, zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 und der Richtlinie (EU) 2018/1972 sowie zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2016/1148 (NIS-2-Richtlinie) (NIS2-Ber k.a.Abk.)


Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 16. Januar 2023 NIS2 Artikel 33

Seite 138, Artikel 33 Absatz 4:

Anstatt:

„Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden bei der Wahrnehmung ihrer Durchsetzungsbefugnisse in Bezug auf wesentliche Einrichtungen mindestens dazu befugt sind,"

muss es heißen:

„Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständigen Behörden bei der Wahrnehmung ihrer Durchsetzungsbefugnisse in Bezug auf wichtige Einrichtungen mindestens dazu befugt sind,".

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